PrEP – Kostenrückerstattung

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PrEP – Kostenrückerstattung

Seit 1. April wird die PrEP für Versicherte (außer Versicherte der KFAs1) mit bis zu 60 Euro Monat für die Medikamente sowie 25 Euro/Quartal für das Ärzt*innengespräch rückerstattet.

Wie geht das?

Die Rückerstattung erfolgt analog zur Wahlärzt*innenrechnung über die Website MeineSV.at, gesundheitskasse.at, svs.at sowie bvaeb.at. Für ÖGK-Versicherte ist die Einreichung auch über die ÖGK-App sowie per E-Mail (hiv-prep@oegk.at) möglich.

Dabei müssen sowohl die Apothekenrechnung als auch Rezept und Zahlungsbeleg eingereicht werden. Eingereicht werden kann sowohl eine Rechnung auf der 3 Monatspackungen drauf sind als auch 3 einzelne Monatsrechnungen.

Wichtig: ein Zuschuss gebührt nur dann, wenn die Abgabe der Medikamente frühestens am 01.04.2024 erfolgt ist bzw. das Ärzt*innengespräch frühestens am 01.04.2024 durchgeführt wurde! Vor diesem Datum ist kein Zuschuss möglich.

Wo erhalte ich die PrEP?

Die PrEP darf in Österreich nur von Ärzt*innen, die auf HIV spezialisiert sind, verschrieben werden. Hier finden Sie die PrEP-Angebote.

Weitere Informationen finden sich auf der Website des Sozialministeriums: https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Uebertragbare-Krankheiten/Infektionskrankheiten-A-Z/HIV–AIDS/HIV-PrEP.html

1laut dem Ministerium wird an einer Lösung dafür gearbeitet.